Neue Mittelschule Pamhagen
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Schul- und Hausordnung der NMS Pamhagen
Sinn und Zweck

         Die gesetzliche Grundlage zur Haus – und Schulordnung ist im § 44
         des SCHUG in der Fassung der Novelle BGBL: 172 / 2004
         grundgelegt.
  • Die vorliegende Haus – und Schulordnung soll ein Beitrag zur gemeinsamen Gestaltung der Schulwirklichkeit an unserer Neuen Mittelschule sein
  • Sie soll ein möglichst reibungsloses Zusammenleben in der Schulgemeinschaft ermöglichen
  • Sie soll die Eltern mit jenen Inhalten vertraut machen, die von ihren Kindern im Umgang mit anderen Menschen innerhalb des Schulbetriebes verlangt werden

Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
  • Die Schüler/innen betreten und verlassen das Schulgebäude zu Beginn bzw. Ende des Unterrichtes ausnahmslos über den Haupteingang. Im Winter und bei Schlechtwetter ist der Aufenthalt im Stiegenhaus gestattet. Keine Aufsicht.
  • Unmittelbar nach dem Betreten sind die Garderoben aufzusuchen und die Hausschuhe anzuziehen.
  • Klassenfremde Garderobenteile dürfen nicht betreten werden.
 
Abfolge der Unterrichtsstunden
   Montag bis Freitag:       1. Stunde        800   bis   850
                                         2. Stunde        850  bis   940
                                                     Pause
                                         3. Stunde        955  bis   1045
                                         4. Stunde      1045  bis   1135
                                                     Pause
                                         5. Stunde      1145  bis  1235
                                         6. Stunde      1235  bis  1325
                                                     Mittagspause
                                         8. Stunde      1410  bis  1500
                                         9. Stunde      1500  bis 1550
 
4)      Pausenordnung
  • Während der Pausen können die Schüler/innen bei Schönwetter den Hof aufsuchen (bis zur Hecke - Weg zur Volksschule). Sie können dabei in Hausschuhen bleiben. Bei Schlechtwetter bzw. während der Wintermonate bleiben die Schüler/innen in der Halle
  • Beim Ertönen des Glockenzeichens haben die Schüler/innen sofort ihre Klassen- räume aufzusuchen und ihre Plätze einzunehmen.
  • Die Türen sind zu schließen.
 
 
5)      Unser Umgang miteinander
  • Ich verhalte mich so, wie ich behandelt werden möchte.
  • Ich bemühe mich um einen angemessenen Umgangston.
  • Einander höflich zu grüßen ist Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung.
  • Ich bringe in die Schule keine die Sicherheit der Mitschüler/innen gefährdende sowie den Unterricht störende Gegenstände mit.
  • Beim Läuten sitzt jeder auf seinem Platz (keine Türsteher!).
  • Ich achte auf mein Äußeres und komme in angemessener Kleidung in die Schule.
  • Spiele, die während der Pause andere gefährden oder behindern, sind verboten
  • Ich laufe aus Sicherheitsgründen nicht in der Schule.
  • Die Klassenregeln sind verbindlich einzuhalten.
  • In der Schule wird Hochdeutsch gesprochen.
 
 
6)     Manchmal brauchen Regeln Konsequenzen
        Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen  werden entsprechende
        Erziehungsmittel eingesetzt:
  • Wiedergutmachung bzw. Behebung von Sachschäden aller Art
  • Beseitigung von Verunreinigungen
  • Klassenbucheintragung als Grundlage für die Verhaltensnote
  • Angemessene Entschuldigung
  • Benachrichtigung bzw. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
  • Aufgaben aus dem Bußgeldkatalog
  • Bei besonders schweren Verfehlungen (Beleidigungen, Kränkungen), insbesondere Körperverletzungen, kann eine Suspendierung vom Unterricht ausgesprochen werden
 
7)      Aufenthalt im Schulgebäude
  • Die Schüler/innen haben nach Beendigung des Unterrichtes das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen.
  • Schüler/innen, die zwischen den Vormittags- und Nachmittagsstunden im Schulgebäude bleiben, haben sich für die Mittagsbetreuung anzumelden.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude ohne Erlaubnis des/der Lehrers/in nicht verlassen werden.
  • Kaugummikauen ist im ganzen Schulhaus untersagt, weil Tische und Böden verschmutzt werden.
  • Das Trinken während des Unterrichts kann von der Lehrerin/dem Lehrer gestattet werden.
  • Getränkeflaschen aus dem Getränkeautomat sind zurückzubringen.
  • Handys dürfen in der Schule nach Rücksprache mit der Lehrerin, des Lehrers verwendet werden. Handys müssen lautlos gestellt sein.
  • In den Pausen dürfen die Handys nicht verwendet werden.
  • Tablets sollen geladen jeden Tag in die Schule mitgenommen werden.
  • Die Fenster dürfen nur in Anwesenheit des/der Lehrers/in geöffnet werden. Am Ende des Unterrichts werden alle Fenster geschlossen.

  • Den Unterricht schließt der/die Lehrer/in.
  • Schüler/innen, die für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, dürfen das Schulgebäude nicht verlassen (Aufsichtspflicht).
  • Ein Aufenthalt während der Mittagspause in der Schule ist ohne Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung nicht gestattet.
 
 
8)      Verhalten im Katastrophenfall
  • Bei Ertönen des Alarmzeichens haben die Schüler/innen unter Aufsicht des/der Lehrers/in ihre Unterrichtsräume und das Schulgebäude auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg rasch zu verlassen.
  • Schulsachen und in der Garderobe aufbewahrte Kleidungsstücke sind im Schulgebäude zurückzulassen.
  • Nach Ankunft auf dem Sammelplatz ist sofort mit Hilfe des Handys die Vollzähligkeit der Schüler/innen zu überprüfen. Falls Schüler/innen fehlen sollten, ist dies unverzüglich dem Schulleiter zu melden.
  • Die Schüler/innen haben solange auf ihren Sammelplätzen zu bleiben, bis vom Schulleiter oder von einem/einer Lehrer/in andere Weisungen ergehen.
 
9)      Beschädigungen   -   Unfälle
  • Die Schüler/innen haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln, sie zerstören weder eigenes noch anderes Eigentum.
  • Hat ein/e Schüler/in Schuleigentum oder fremdes Eigentum im Schulbereich beschädigt, so hat er/sie dies sofort in der Direktion zu melden (bzw. bei einem/einer Lehrer/in oder beim Schulwart).
  • Unfälle, auch scheinbar belanglose, die während des Unterrichts, während der Pausen oder bei sonstigen Schulveranstaltungen sich ereignen, sind unverzüglich in der Direktion zu melden. (Unfallversicherungsmeldung)
  • Für Sachbeschädigungen haften die Eltern.
 
 
11)    Aufbewahrung von Eigentum
  • Die Schüler/innen dürfen ihre Kleidungsstücke nur in der für sie bestimmten Garderobe aufbewahren.
  • Wegen Diebstahlgefahr ist es nicht gestattet, in der Garderobe Geld, Handy, Tablet oder andere Wertsachen aufzubewahren.
  • Abhanden gekommene Wertsachen sind unverzüglich in der Direktion zu melden. Ebenso sind dort Fundgegenstände abzugeben.
 
 
12)    Aufgaben der Klassensprecher
         Der/die Klassensprecher/in oder dessen Stellvertreter/in hat die
         Interessen seiner/ihrer Klasse zu vertreten.
         Insbesondere hat er/sie:
  • in der Direktion zu melden, wenn ein/e Lehrer/in 5 Minuten nach dem Einläuten nicht erscheint.
  • Verletzungen von Mitschüler/innen oder Sachbeschädigungen sofort in der Direktion zu melden, falls kein/e Lehrer/in zugegen ist.
 
13)    Klassenordnung
         Die verschiedenen Ordnerdienste werden zu Schulbeginn vom
         Klassenvorstand mit der Klasse festgelegt.
 
14)    Pflichten der Schüler/innen gem. §43 des SCHUG
Die Schüler/innen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule  (§2 des SCHUG) zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern.  Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die sie gemeldet sind, regelmäßig teilzunehmen, sich an den verpflichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen zu beteiligen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
 
 
15)    Fernbleiben vom Unterricht und von der 
         Nachmittagsbetreuung
ist nur zulässig:
  • Bei gerechtfertigter Verhinderung (z. B. Krankheit, .....)
  • Wenn die Eltern schriftlich im voraus  (Mitteilungsheft) um Erlaubnis ersucht haben  (z. B. Arztbesuch, Familienangelegenheiten, ......)
  • Jedes Fernbleiben vom Unterricht oder der Nachmittagsbetreuung ist mit einer Entschuldigung der Eltern zu rechtfertigen

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